VERKEHRSWERTERMITTLUNG (National)
Die Verkehrswertermittlung betrachtet den stichtagsbezogenen Wert einer Immobilie. Dieser ist im Rahmen von Erbschaften, Bilanzerstellung und z.B. gerichtlichen Zustimmungen erforderlich. Der Verkehrswert ist normiert in § 194 Baugesetzbuch und ist in den nach Immobilienwertermittlungsverordnung geregelten Verfahren (Vergleichs-, Sach- und Ertragswert) beschrieben.
Zur Information:
Finanzbehörden der Bundesländer
Gern berate ich
sie unter:
05241-7090888
Im Rahmen der Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Erbschafts- und Schenkungssteuer werden Gutachten von HypZert zertifizierten Gutachtern durch die Finanzbehörden aller Bundesländer akzeptiert (Quelle: HypZert.de, Unternehmen, Anerkennung)
Der Beleihungswert ist der Wert, der unter Ausschluss von z.B. ...
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